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Fischottertötung in Bayern erlaubt

Aktuell wird in Bayern die Entnahme von Fischottern in Erwägung gezogen. Die Aktion Fischotterschutz e.V. reicht Klage ein.

Die Rückkehr des Fisch- otters wird mancherorts mit gemischten Gefühlen betrachtet (© Aktion Fischotterschutz e.V., Jan Piecha).

Wo Wildtiere und Menschen aufeinander treffen, ent­ste­hen leider häufig Konflikte. So sucht sich der Otter auch gerne einen privaten oder wirtschaftlich geführten Teich, um sich sattzufressen. In Bayern führt dies nun dazu, dass der Ruf nach der Entnahme einzelner Tiere laut wird.

Die Landschaft Bayerns ist, neben den Gebirgslagen, von Gewässern geprägt. Teichwirtschaftliche Betriebe sind in vielen Landkreisen vertreten und stellen eine attraktive Nahrungsquelle für Fischfresser wie Kor­mo­ra­ne, Graureiher oder auch Otter dar. Dies führt ver­ständ­li­cher­wei­se zu Unmut von Seiten des Inhabers. Zum Glück lassen sich Teiche relativ einfach mit einem entsprechenden Stromzaun gegen Fischotter sichern. Aber wie sieht es mit der Absicherung bei großen Teich­wirtschaften aus?

Genau diese Frage wird gerade in der Oberpfalz diskutiert. Dort werden nun sechs Fischotterrüden in drei Landkreisen zum Abschuss freigegeben. Immer wieder kommt es bei den großen Teichwirtschaften zu Verlusten des Besatzfisches. Ein Übeltäter ist schnell gefunden – der Fischotter. Schließlich hat sich dieser im Osten von Bayern wieder angesiedelt und kommt auch nachweislich in den drei betroffenen Regionen vor.

In den Vorabbeurteilungen der Landkreise wurde untersucht, ob die Fischverluste auf Otter zurückzuführen sind und ob Abwehrmaßnahmen, wie Zäune, eingesetzt werden können. „Die Beurteilung besagt, dass eine Einzäunung zur Sicherung gegen den Fischotter nicht möglich sei, eine Teileinzäunung wurde erst gar nicht in Betracht ge­zo­gen“, erläuterte Daniela Lahn, Leiterin der Abteilung Tierhaltung und –forschung im OTTER-ZENTRUM.

Die Aktion Fischotterschutz e.V. sieht keinen nachhaltigen Grund, weshalb eine Ein­zäu­nung nicht möglich sein sollte und hat deshalb am Bayerischen Verwaltungs­ge­richt Regensburg Klage gegen die drei Bescheide eingelegt.

„Die Entnahme wäre nur ein Auftakt für weitere Tötungen und das, wo sich der Fischotter in Bayern noch gar nicht wieder ganz ausgebreitet hat“, so Lahn weiter. Ebenso wenig fehlen die stichhaltigen Beweise, dass es sich bei dem Fischräuber überhaupt bzw. ausschließlich um den Fischotter handelt. Dies wird lediglich an­ge­nom­men, weil in den Landkreisen Otter nachgewiesen wurden.

Die Aktion Fischotterschutz e.V. setzt sich seit über 40 Jahren für die Wieder­an­sied­lung und den Arterhalt des Eurasischen Fischotters ein. Im Bildungszentrum des Ver­eins, dem OTTER-ZENTRUM Hankensbüttel, werden die scheuen Raubtiere gezeigt und bei regelmäßigen Fütterungen wird über ihre Lebensweise und Schutz­maß­nah­men informiert. An verschiedensten Lernspielen erhalten Interessierte Informationen zum heimischen Lebensraum des Otters und seiner Biologie – und dies täglich von 9:30 bis 18:00 Uhr.