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Sieg für den Natur- und Artenschutz

Aktion Fischotterschutz e.V. obsiegt gegen Tötung von Fischottern in Bayern.

Der strenge Schutzstatus des Otters ist in einigen Teilen Bayerns nicht gerne gese- hen (© Aktion Fischotterschutz e.V., Kurt Stemme).

Die Regierung der Oberpfalz hatte für drei betroffene Teichgebieten in den Landkreisen Cham, Schwandorf und Tirschenreuth zum Schutz der Fisch­be­wirtschaftung jeweils den Fang und die Tötung von zwei Fisch­otter­männ­chen gestattet. Die artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wurde im Rahmen eines „Pilotprojekts“ des Baye­ri­schen Landwirtschaftsministeriums erteilt. Insbesondere in der Oberpfalz hat die Teichwirtschaft in Bayern eine besondere Bedeutung.

Auf die Klage der Aktion Fischotterschutz e.V. wurden alle drei Ausnahme­ge­neh­migungen mit Urteilen vom 24. August 2021 vom VG Regensburg auf­ge­hoben. Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung vor allem mit der fehlenden Eignung des Tötungskonzepts zur Schadensabwehr, da davon ausgegangen werden muss, dass die getöteten Revierinhaber in kürzester Zeit durch nachrückende männliche Fischotter ersetzt würden. Überdies fehle die notwendige FFH-Verträglichkeits­prü­fung. Der Freistaat Bayern scheiterte jetzt auch mit der zugelassenen Berufung. Mit Urteilen vom 22. Mai 2023 hat der Verwaltungsgerichtshof München die Berufung zurückgewiesen. Wie der Anwalt der Aktion Fischotterschutz e.V., Dr. Frank Niederstadt aus Hannover, erläuterte, stützt der VGH seine Entscheidung vor allem darauf, dass der Freistaat Bayern seiner Verpflichtung die Eignung der Ausnahmen nach den Maßstaben der sogenannten „Tapiola-Entscheidung“ des Euro­päi­schen Gerichtshofes (Rechtssache C-674/17, Urteil vom 10. Oktober 2019)  hinreichend nachzuweisen, in den Bescheiden nicht nachgekommen ist und aufgrund mangelnder Daten auch nicht nachkommen konnte.

Durch die Klagen der Aktion Fischotterschutz e.V. konnte ein erster Versuch, die Wiederetablierung des Fischotters in Bay­ern zu bremsen, erfolgreich abgewehrt werden. Aus Sicht des Naturschutzverbandes gibt es sinnvollere und effektivere Konzepte zum Schutz der Teichwirtschaft als die Tötung der Fischotter. Noch vor Erlass des Urteils des VGH München hat der Freistaat Bayern seine Ausnahmeverordnung zur Tötung von Kormoranen jedoch mit Ausnahmen für die Tötung von Fischottern und Wölfen ergänzt. Der Schwerpunkt der Auseinandersetzung wird sich deshalb jetzt voraussichtlich auf die rechtliche Überprüfung der geänderten Ausnahmeverordnung verlagern.