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Weiterer Sieg in Bayern
Im Konflikt mit der bayerischen Fischteichwirtschaft über die Tötung von Fischottern hat die Aktion Fischotterschutz e.V. einen weiteren Erfolg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erzielt. Am Montag, dem 29. April 2024 fand die mündliche Verhandlung in München statt, bei der über die Rechtmäßigkeit der Verordnung zur geplanten Otterentnahme entschieden wurde.
Ende November 2023 setzte sich der klageberechtigte Naturschutzverband aus Niedersachsen in einem Eilantrag gegen den sofortigen Vollzug der Verordnung durch. „Diverse Formfehler machten von Beginn an klar, dass diese Abschussverordnung für eine streng geschützte Art, die sich nach Jahrzehnten der Ausrottung nun langsam wieder in ihren ursprünglichen Lebensraum zurückkämpft eine absolute Farce ist“, so Matthias Geng, Vorstand der Aktion Fischotterschutz e.V.
Wie die Landesanwaltschaft mitteilte, wird bereits eine neue Verordnung vorbereitet, um Fischotterabschüsse an den Teichen zu ermöglichen. „Vielleicht sollte der Freistaat seinen Umgang mit Steuergeldern einmal genauer überdenken“, kritisierte Geng. „Solange Bayern nicht elementare rechtliche Grundlagen wie das Bundesjagdgesetz und auch weitere unumstößliche Fakten, die mit dieser geschützten FFH-Art zusammenhängen, wegzaubern kann, ist jetzt schon klar, dass auch eine neue Entnahmeverordnung rechtlich nicht haltbar sein wird. Diese Hinhaltetaktik hilft keinem - weder dem Otter noch den Teichwirten“, so Geng weiter.
Der gemeinnützige Verein Aktion Fischotterschutz e.V. setzt sich seit 1979 für den Fischotter ein. Die Art war durch Lebensraumzerstörung und Bejagung lange Zeit fast völlig von der Bildfläche Deutschlands verschwunden und praktisch ausgestorben. Daher genießt der Otter heute den besonderen Schutz sowohl der nationalen Gesetzgebung als auch internationaler Konventionen. Der Verein mit Sitz in Hankensbüttel ist seit 2020 mit der geplanten Otterentnahme in Bayern befasst und kämpft seither gerichtlich, inzwischen viermal erfolgreich gegen den Abschuss der geschützten Art. Die Tatsache, dass die bayerische Landesregierung im Hintergrund bereits an einer neuen Verordnung strickt, hinterlässt einen bitteren Beigeschmack bei diesem 4:0 für den Artenschutz.
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