Hintergrund

Aktionsplan Fischotter südliches Niedersachsen

Hintergrund

Die gezielte Jagd auf den Fischotter sowie der Verlust seiner Lebensräume haben dazu geführt, dass er bis in die 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts in Mitteleuropa weit­gehend als ausgestorben galt. Aufgrund seiner internationalen Bedeutung ist der Fischotter im Anhang II der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) aufgeführt. Die eu­ro­pä­ischen Mitgliedsstaaten haben sich mit dieser Richtlinie unter anderem verpflichtet, Schutzgebiete für den Fischotter auszuweisen sowie dafür zu sorgen, dass die Po­pu­lationen im gesamten Verbreitungsgebiet erhalten bleiben sollen. Des Weiteren steht der zur Familie der Marderartigen gehörende Raubsäuger im Anhang IV der FFH-Richtlinie. Im deutschen Recht sind die Anhang IV Arten mit dem § 44 des Bun­des­na­tur­schutzgesetzes (BNatSchG) streng geschützt. Dies bedeutet, dass neben dem Tötungsverbot der Art auch eine Störung, die den Erhaltungszustand der lokalen Pop­ulation verschlechtert, verboten ist.

 

Verbreitungskarte des Fischotters nach dem Stand 2019.

 

Durch die Unterschutzstellung des Fischotters sowie der Durchführung von Er­hal­tungs­maßnahmen, konnten Teile Deutschlands von ihm wiederbesiedelt werden und sich Restpopulationen erholen (siehe Abb.). Dennoch sind aktuell weite Bereiche der ursprünglichen Verbreitungsgebiete unbesiedelt, so auch in Niedersachsen. Für das Bundesgebiet ist der Erhaltungszustand der Art als ungünstig-unzureichend ein­ge­stuft. Nur für Nordostniedersachsen ist der Erhaltungszustand des Fischotters als günstig einzustufen. Vorhandene Fischotterpopulationen sind durch Hindernisse wie gewässerquerende Bauwerke voneinander getrennt. Denn Straßen- und Bahn­ver­kehr bilden die Hauptgefahren für den Fischotter. Um im Sinne des BNatSchG (§ 21) einen zielorientierten Biotopverbund zu ermöglichen, ist es unabdingbar, die vor­han­de­nen Vorkommen des Fischotters zu erfassen. Des Weiteren müssen Stö­rungs­fak­to­ren (Verkehrswege) für eine Verortung und Formulierung von Erhaltungs- sowie Verbesserungsmaßnahmen erfasst und bewertet werden. Da Fischotter auf ein strukturreiches, relativ schadstoffarmes Gewässer angewiesen sind, können auch weitere gefährdete Tier- und Pflanzenarten von den Maßnahmen profitieren.